Der österreichische KSV, der Kreditschutzverein, speichert Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann von einer Person verlangen, dass diese Daten offen gelegt werden. Was etwas sperrig klingt, hat längst schon Einzug in das tägliche Leben gehalten.
Kaum ein Vermieter, der nicht die KSV-Selbstauskunft sehen möchte. Selbst beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages greifen die Anbieter auf die beim KSV hinterlegten Daten zurück, um in Erfahrung zu bringen, wie es um die Bonität des Neukunden bestellt ist. Dass die Banken bei der Kreditvergabe als allererstes auf die KSV-Daten schauen, ist fast schon verständlich.
Was hat es mit dem KSV auf sich?
Der KSV sammelt Daten über das Zahlungsverhalten österreichischer Verbraucher. Wurde eine Kreditrate trotz Mahnung nicht bezahlt oder blieb eine Mobilfunkrechnung trotz Aufforderung offen, erfolgte zur „Warnung“ an andere Unternehmen eine KSV-Meldung.
In der Konsequenz wurde die betreffende Person in ihrer Bonitätseinstufung herabgesetzt. Die Folgen davon kann sich jeder leicht ausmalen. Vermieter lehnen ein Mietverhältnis ab, Banken legen auf der Grundlage bonitätsabhängiger Zinsen bei einer Finanzierung wesentlich höhere Zinsen zu Grunde als bei einem Verbraucher mit besserer Bonität.
Der KSV hat rund 2,5 Millionen Daten gespeichert. Im Vergleich zu den über 940 Millionen Einzeldaten der deutschen Schufa ein Klacks, aber: Auch bei 2,5 Millionen Datensätzen können sich Fehler einschleichen. Der KSV prüft nicht, was ihm gemeldet wird, er speichert es nur. Bei folgenden Sachverhalten müssen Verbraucher mit einem KSV-Eintrag rechnen:
- Konto-Überziehungsrahmen: Der KSV speichert Höhe und Laufzeit des Kontorahmens, unabhängig von der Nutzung.
- Kreditaufnahme und daraus resultierende Ratenzahlung.
- Ratenkredite (z.B. von Elektronikgeräten etc.) auch mit Nullverzinsung.
- Der Verbraucher zahlt trotz Mahnungen seine Rechnungen (z. B. bei Online-Shops oder Handyanbietern) nicht.
- Sie stellen eine Kreditanfrage bei einer Bank, die abgelehnt wird. Die Ablehnung wirkt sich negativ auf Ihre Bonität aus.
- Bei längerfristiger Kontoüberziehung stellt die Bank das Konto fällig, will den Saldenausgleich.
- Gleiches gilt bei offenen Kreditkartenrechnungen.
- Privatkonkurs.
- Insolvenzverfahren
- Laufende Zwangsversteigerung oder Pfändung.
- Inhaber von Bankomatkarten oder Scheckkarten sind durch Kartenmissbrauch aufgefallen.
Die Datenspeicherung erfolgt in unterschiedlichen Datenbanken. Die drei wichtigsten sind
- Konsumentenkreditevidenz (KKE): Diese Datenbank erfasst alle Kredite, die eine Person aufgenommen hat und soll Banken eine Übersicht über den Verschuldungsgrad des Kreditnehmers geben.
- Warenkreditevidenz (WKE): In dieser Datenbank werden unbezahlte Rechnungen erfasst. Voraussetzung für einen Eintrag bei WKE ist eine dreimalige erfolglose Mahnung und die Einschaltung eines Inkassobüros.
- Warnliste oder „schwarze Liste“: In dieser Warnliste werden unzuverlässige Kunden mit offenen Zahlungen und „kreativer“ Kontoführung erfasst. Die Beträge, um die es geht, müssen 1.000 Euro übersteigen.
Allerdings haben falsche oder überalterte negative Einträge die gleiche Wirkung, wie korrekte negative Einträge. Mit einem Unterschied: Die negativen Folgen sind überflüssig! Was also kann man dagegen tun, wie kann man verhindern, dass die Bonität grundlos sinkt und wie kann man die eigene Bonität verbessern?
Kostenlose Selbstauskunft nutzen!
Jeder Bürger hat einmal im Jahr gemäß Paragraf 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft des KSV. Nutzen Sie diese Option!
Anhand der kostenlosen Selbstauskunft können Sie prüfen, ob die Eintragungen zu Ihrer Person korrekt sind oder vielleicht einfach überaltert. Die Löschfristen für die Daten hängen davon ab, um welche Art von Geschäftsvorfall es sich handelt. Hier eine Liste der häufigsten Ursachen für einen KSV-Eintrag:
- Warenkredite: Bei pünktlicher Tilgung 90 Tage nach Zahlung.
- Kreditantrag, der mangels Bonität abgelehnt wird: Diese Eintragung wird nach spätestens 6 Monaten gelöscht.
- Kredit- oder Leasingschuld: Bei pünktlicher Zahlung erfolgt die Löschung spätestens nach 90 Tagen. Wird die Schuld erst nach der Frist vollständig beglichen, erfolgt die Löschung erst nach fünf Jahren.
- Privatkonkurs: Löschung nach 7 Jahren.
- Eintrag in der Warnliste: Eintrag hat mindestens 3 Jahre bestand. Bei Insolvenzverfahren dauert es sogar 7 Jahre.
Kam es zu einem berechtigten Eintrag, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn der Eintrag über die notwendige Frist hinaus bestehen bleibt. Dies gilt es zu verhindern!
Wie erhält man die kostenlose Selbstauskunft?
Wer wissen möchte, was der KSV über ihn oder sie gespeichert hat, geht folgendermaßen vor:
Auf der Webseite des KSV findet sich eine spezielle Seite für die kostenlose Selbstauskunft.
Wichtig: Dies ist die einzige Auskunft, die kostenfrei ist! Für die Vermieterauskunft, den sogenannten Infopass, fallen rund 30 Euro an.
Der Antragsteller benötigt einen gültigen Ausweis, einen Meldezettel, eine gültige E-Mailadresse und einen Handytelefonanschluss. Ausweis und Meldezettel werden per Scan hochgeladen.
Nach Erhalt der Daten kann man diese in Ruhe auf Richtigkeit oder Aktualität abgleichen. Treten Unstimmigkeiten auf, kann der Betroffene die Löschung, natürlich mit Nachweis, dass die Daten falsch oder alt sind, beantragen.
Losgelöst von der Absicht, einen Kredit zu beantragen, empfehlen wir grundsätzlich, einmal im Jahr die KSV-Einträge an Hand der kostenlosen Selbstauskunft zu überprüfen.
Eine verbesserte Bonität wirkt sich nicht nur darauf aus, ob ein Kredit genehmigt wird oder nicht. Sie schlägt sich auch massiv in den Kosten nieder. Das folgende Beispiel zeigt, wie viel der Zinsunterschied bei bonitätsabhängigen Zinsen ausmachen kann:
Kredit | Laufzeit | Zinssatz p.a. | Gesamtkosten |
20.000 Euro | 7 Jahre | 4 Prozent | 2.963,59 |
20.000 Euro | 7 Jahre | 6 Prozent | 4.542,37 |
Natürlich fällt bei geringeren Darlehensgrößen die Differenz kleiner aus, aber wir sagen: jeder Euro, der aufgrund eines fehlerhaften KSV-Eintrags zu viel bezahlt wurde, ist ein verschenkter Euro.
Mit begründeten KSV-Einträgen muss man leben, mit fehlerhaften Einträgen nicht. Prüfen Sie, ob Sie ihre Bonität verbessern können – es ist kostenlos, es ist ihr Recht, und spart Ihnen am Ende möglicherweise einen erheblichen Betrag ein.