Unternehmen und Investoren machen es vor. Sie nehmen Kredite auf, investieren und holen sich einen Teil der Aufwendungen für die Darlehen anschließend über die Steuererklärung zurück.
Mancher Privathaushalt wird denken, wenn eine Firma einen Kredit für einen Firmenwagen steuerlich absetzen kann, sollte er das auch können. Das sieht der Fiskus leider anders. Die Möglichkeiten für Privatpersonen, ein Darlehen von der Steuer abzusetzen, sind in Österreich stark eingeschränkt. Die Möglichkeit dafür bietet sich letztmalig für das Fiskaljahr 2020.
Wann ist ein Kredit in Österreich steuerlich absetzbar?
Der Gesetzgeber sieht zunächst zwei Rahmenbedingungen vor, damit ein Privathaushalt Kreditkosten steuerlich geltend machen kann:
- Das Darlehen darf ausschließlich der Wohnraumfinanzierung oder der Sanierung von Wohnraum dienen.
- Der Kreditvertrag muss vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden sein.
Unstrittig, ein Kredit zur Wohnraumfinanzierung liegt meist über der Darlehenssumme für ein neues Auto und führt zu einer erheblichen Belastung der Haushaltskasse.
Aber der Kaufpreis für einen Mittelklassewagen kann durchaus in der gleichen Größenordnung liegen, wie eine Immobiliensanierung. Beides sind keine preiswerten finanziellen Engagements. Nachteilig für den Autokäufer ist, dass er seinen Kredit nicht beim Fiskus absetzen kann und keine entsprechende Entlastung erhält.
Die Tatsache, dass ein Kredit für die Wohnraumfinanzierung oder Sanierung in Österreich steuerlich geltend gemacht werden kann, bedeutet aber nicht, dass die Kreditnehmer ihre Darlehen in unbegrenzter Höhe zur steuerlichen Entlastung ansetzen können. Im folgenden Abschnitt widmen wir uns den Größenordnungen, die für die steuerliche Absetzbarkeit zum Tragen kommen.
In welchen Größenordnungen wirken sich die Kreditkosten der Privathaushalte in Österreich steuerlich aus?
Neben dem wohnwirtschaftlichen Verwendungszweck spielen auch die Kreditkosten, das Einkommen und die familiäre Situation des Kreditnehmers in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit eine Rolle.
Das österreichische Steuerrecht kennt in Bezug auf die Höhe der anrechenbaren Kreditkosten drei Grenzwerte:
- Die Standardgröße beträgt 2.920 Euro jährlich pro Person.
- Für Alleinerziehende verdoppelt sich der Betrag auf 5.840 Euro im Jahr.
- Der dritte Grenzwert betrifft Familien mit drei Kindern und mehr. Für diese gilt eine Obergrenze von 7.300 Euro.
Allerdings erkennt das Finanzamt nicht den vollen Betrag aus den oben genannten Grenzwerten an.
Berücksichtigt werden lediglich 25 Prozent. Die Kreditkosten werden im Rahmen der Steuererklärung in der Rubrik „Sonderausgaben“ eingetragen. Der Fiskus bereinigt jedoch die Zahl um 60 Euro, die Sonderausgabenpauschale, die automatisch ohne Nachweis berücksichtigt wird.
An dieser Stelle ein kleiner Hinweis. Wer nur noch jährliche Kreditkosten von 240 Euro oder weniger aufwendet, kann sich den Eintrag in die Steuererklärung sparen. Die zu berücksichtigenden Kreditkosten betragen 60 Euro, 25 Prozent aus 240 Euro, sind aber bereits mit der Pauschale abgegolten.
Neben diesen Einschränkungen macht der Gesetzgeber die Anerkennung aber auch von der Einkommenssituation des Steuerzahlers abhängig. Niedrige Einkommen werden komplett gefördert, hohe Einkommen überhaupt nicht. Auch bei den Einkommensgrenzen gibt es wieder drei Abstufungen:
- Vollständige Anerkennung der Sonderausgabenquote bis zu einem jährlichen Einkommen von 36.400 Euro.
- Keinerlei Anerkennung der Sonderausgaben ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro.
- Bei Einkommen, die zwischen diesen beiden Grenzen liegen, wendet der Fiskus eine Einschleifregelung an.